Arbeitskreis Energie & Umwelt

Erneuerbare Energien in Bayern

Informationen zu den neuen Förderprogrammen
"Alte Lasten-Neue Energien" und "Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen"


Energiewende – welche Potenziale sollen aufgegriffen werden?

  • Wasserkraft (15% bis 17%)
    • Modernisierung bestehender Anlagen
    • Neubauten an bestehenden Querbauwerken
  •  Photovoltaik (5% bis 16%)
    • PV auf Altlasten und Deponien, entlang von Autobahnen, Schienen und an Lärmschutzwänden
    • Bürgersolaranlagen, z.B. auf öffentlichen Gebäuden
  • Windkraft (<1%  bis 6-10%)
    • 1.000 bis 1.500 neue Anlagen (insbes. 2,5 bis 3 MW-Anlagen)
    • Beschleunigte Genehmigung und Flächenneubewertung
    • Bürgerwindanlagen
  • Biomasse (6%  bis 10%)
    • verstärkter Einsatz von Rest- und Abfallstoffen
    • Herausforderung: Vermeidung der „Vermaisung der Landschaft“
  • Geothermie (<<1% bis 1%)
    • Süddeutsches Molassebecken
    • Erschließung der größten Geothermielagerstätte West- und Mitteleuropas

Der Energie-Atlas – ein guter Ausgangspunkt für alle Fragen rund um Erneuerbare Energien in Bayern

  •   Informationen zu beiden neuen Förderprogrammen
  •   Praxis-Beispiele für Kommunen, Bürger und Wirtschaft, z. B. auch zu kommunalen und Bürgerenergieanlagen
  •   Informationen, Daten, Fakten und Hintergründe zu allen erneuerbaren Energieträgern

www.energieatlas.bayern.de

Informationen auch auf den Internetseiten des StMUG: www.oekoenergie.bayern.de

Idee und Auslöser für das neue Förderprogramm

  • Bürgerenergieanlagen und kommunale Anlagen sind wichtiger Baustein für den Erfolg der Energiewende.
  • Großes Interesse, aber auch Unsicherheit, wie solche Ökoenergie-Projekte richtig angegangen werden können.
  • Finanzielles Wagnis für Bürger und Kommunen. ( -> Vorleistungen, unternehmerisches Risiko).
  • Viele gute Ideen scheitern daher an der schwierigen Projektentwicklungsphase. ( -> Unsicherheiten/ Risiko bzgl. grundsätzlicher technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit oder Genehmigungsfähigkeit)

Ziele Förderprogramm

  • Beseitigung von Hemmnissen in der Entwicklungs- und Startphase von kommunalen und Bürgeranlagen.
  • Planvoller, stetiger Ausbau von Ökoenergien in Bayern.
  • Bürger und Kommunen sollen zuverlässig vom Gewinn profitieren und nicht nur Kosten und Risiko tragen.

Eine Bürger-Energieanlage sollte unbedingt ganzheitlich und professionell geplant werden z.B. Wahl eines geeigneten Standortes, wirtschaftlichen Aspekte, geeignete Gesellschaftsform, Finanzierung, Zusammenarbeit mit fachkundigen Projektpartnern, Installateuren, Betreibern und Wartungsdienstleistern etc.

Was wird gefördert?
Beispiele

  • Vorprojekte, Machbarkeitsstudien,
    (z.B. vor Ort-Untersuchungen, z.B. ingenieurtechnische, hydrologische, geologische, naturschutzfachliche und elektrotechnische Voruntersuchungen zur technischen Machbarkeit, Netzanbindung, Genehmigungsfähigkeit).
  • Finanzierungsvarianten, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Gesamtkostenschätzungen, mögliche Förderungen.
  • Analyse und Beurteilung der zu wählenden Rechtsform im Hinblick auf Bürgerbeteiligung, Risiken, Haftung, steuerrechtliche Aspekte, Prospektpflicht (GmbH & Co. KG, Genossenschaft, GbR o.ä.).
  • Ausarbeitung von Betriebsführungskonzepten.

Wie wird gefördert?

  • Projektbezogen durch anteilige Finanzierung.
  • Förderhöhe: bis zu 40 % bzw. bis zu 50%, wenn das Projekt Bestandteil eines kommunalen oder regionalen Energiesparkonzeptes (Energienutzungsplan, Klimaschutzkonzept o. Ä.) ist.
  • Förderobergrenze: für Rechtsberatung 4.000 Euro, für Machbarkeitsstudien und Vorprojekte maximal 40.000 Euro
  • Förderuntergrenze: zuwendungsfähige Ausgaben für Rechtsberatung müssen mind. 4.000 Euro und für Machbarkeitsstudien und Vorprojekte mind. 6.000 Euro betragen.
  • Insgesamt stehen für den Zeitraum 2012-2014 6 Mio. Euro (d.h. 2 Mio. Euro / Jahr) zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Kommunalunternehmen, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • Kapitalgesellschaften (GmbH etc.), Personengesellschaften (GbR, KG etc.), Einzelunternehmen, Mischformen (GmbH & Co. KG etc.), die als Unternehmensgegenstand den Betrieb einer Bürgeranlage zur Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen zum Ziel haben,
  • eingetragene Vereine, die als Vereinszweck den Betrieb einer Bürgeranlage zur Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen zum Ziel haben.
  • Genossenschaften mit dem Satzungszweck der Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen. Die kommunalrechtlichen Anforderungen an energiewirtschaftliche Betätigungen sind zu berücksichtigen.

Beispiel Bürgeranlage

Bürgerwindanlage Mausdorf - Pirkach - Zwei Windräder in Bürgerhand
» Das hohe Engagement der Mitglieder der Verwaltungs-GmbH sowie das Einbringen der Eigenleistung hat deutlich zur Kostenreduzierung beigetragen.«

Energie-Atlas Bayern: www.energieatlas.bayern.de

  • Datenbank mit Praxisbeispielen
  • Best Practice Beispiele Altlasten und Erneuerbare Energien

Broschüre des StMWIVT - EnergieGewinner

  •   Praxisbeispiele von Bürgerenergieanlagen
  •   Allgemeine Hintergrundinformationen
  •   Grundlegende Informationen zu Rechtsformen
  •   Ansprechpartner und weiterführende Links
  •   Erscheinungsdatum Mai 2012
  •   Erhältlich unter www.energie-innovativ.de/index.php?id=2485

Unter dem Link der Regierung von Oberbayern http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/umwelt/foerderung/strom
finden Sie Antragsunterlagen, Ansprechpartner und weitere Informationen zum Förderprogramm.
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