Unser Trinkwasser
Analysenbefunde der letzten physikalisch-chemischen und hygienischen Trinkwasseruntersuchung nach der Eigenüberwachungsverordnung und der periodischen Untersuchung nach der Trinkwasserverordnung.
Analyse aus Brunnenprobe vom 21. Juni 2016 und Rohrnetzprobe vom 30. März 2016: (Angaben in mg/Liter):
Physikalische Parameter |
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Temperatur | 11,7 Grad | |
pH-Wert | 7,59 | leicht im alkalischen Bereich |
Trübung | klar | |
Leitfähigkeit bei 20 Grad (Labor) µS/cm 450 Leitfähigkeit bei 20 Grad (Labor) µS/cm 500 |
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Kationen: |
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Calzium | 76,5 | |
Magnesium | 19,0 | |
Natrium | 6,6 | Grenzwert = 200 |
Kalium | 1,7 | |
Ammonium | <0,01 | Grenzwert = 0,5 |
Anionen: |
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Chlorid: | 9,3 | Grenzwert = 250 |
Sulfat: | 21,0 | Grenzwert = 240 |
Nitrat: | 5,1 | Grenzwert = 50 |
Nitrit: | <0,02 | Grenzwert = 0,02 |
Fluorid: | 0,11 | Grenzwert = 1,5 |
Orthophosphat | <0,05 | |
Anorganische Bestandteile: |
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Mangan: | <0,005 | Grenzwert = 0,05 |
Eisen: | 0,005 | Grenzwert = 0,2 |
Aluminium | 0,02 | Grenzwert = 2 |
Antimon: | <0,0005 | Grenzwert = 0,005 |
Arsen: | <0,001 | Grenzwert = 0,01 |
Blei: | <0,001 | Grenzwert = 0,025 |
Bor: | 0,03 | Grenzwert = 1 |
Cadmium: | <0,0003 | Grenzwert = 0,005 |
Chrom: | <0,005 | Grenzwert = 0,05 |
Kupfer: | 0,053 | Grenzwert = 2 |
Nickel: | <0,002 | Grenzwert = 0,02 |
Quecksilber: | <0,0002 | Grenzwert = 0,001 |
Selen: | <0,0005 | Grenzwert = 0,01 |
Arsen | <0,001 | Grenzwert = 0,01 |
Die Gehalte sämtlicher angeführter Pflanzenschutz- und
Schädlingsbekämpfungsmittel, leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe,
polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe liegen weit unter der Bestimmungsgrenze.
Die Gesamthärte beträgt 15,1 deutsche Härtegrade (dH).
Das entspricht dem durch das Waschmittelgesetz festgelegten Härtebereich hart.
Unser Wasser ist klar, farb- und geruchlos.
1. Allgemeine Beurteilung
Die Ergebnisse zeigen, dass es sich um ein Wasser vom Typ normal erdalkalisch, überwiegend hydrogencarbonatisch handelt, dessen Gesamthärte von 15,1° dH dem durch das Waschmittelgesetz festgelegten Härtebereich „hart“ entspricht. Die Werte für Natrium, Kalium, Chlorid, Nitrat, Sulfat, Phosphat und DOC (gelöster organischer Kohlenstoff, Summenparameter für organische Substanz) liegen im Normalbereich. Reduzierte Bedingungen liegen nicht vor: Der Sauerstoffgehalt liegt bei ca.
85% Sättigung, Ammonium, Arsen, Eisen und Mangan sind nicht nachweisbar.
Die Untersuchungen auf die Parameter der Anlagen 2 und 3 der TrinkwV (Trinkwasserverordnung) Inkl. Pflanzenschutzmittel und Pestizide ergeben –soweit untersucht- keinen Grund zur Beanstandung. Im Vergleich zu den bisherigen Untersuchungen ergeben sich keine Besonderheiten. Die Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen sind einwandfrei.
2. Korrosionschemische Beurteilung
Mit einer Calcitlösekapazität von – 10 mg/l CaCO3 liegt das Wasser im Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht mit einer geringen kalkabscheidenden Tendenz. Die Forderungen der TrinkwV an das Kalklösungsvermögen sind eingehalten.
Die in DIN 12502 Teil 2, 4 und DIN 50930 Teil 6 genannten Parameter entsprechen den dort genannten Anforderungen zur Schutzschichtbildung auf
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Grauguß und niedrig- und unlegierten Stählen,
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nichtrostenden Stählen
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Kupfer und Kupferlegierungen
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innen verzinnten Kupfer
so dass bei diesen Werkstoffen die Anforderungen, die aus korrosions-chemischer Sicht an das Wasser gestellt werden, grundsätzlich erfüllt sind. Asbestzement und andere zementgebundene Werkstoffe werden nicht angegriffen.
Einschränkungen:
Schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe (verzinkte Wasserleitungsrohre oder Warmwasserboiler) dürfen nach DIN 50930 Teil 6 (Fassung vom Oktober 2013) nicht mehr eingesetzt werden, da die Basekapazität bis pH 8,2 größer als 0,2 mmol/l ist. Im Warmwasserbereich wird generell – d.h. unabhängig vom Chemismus – von der Verwendung verzinkten Stahls abgeraten (DIN 12502 Teil 3, twin: 2002). Verzinkter Stahl sollte daher in der Trinkwasserinstallation prinzipell nicht eingesetzt werden.
Grundsätzlich gilt, dass Werkstoffe für neue Installationssysteme so ausgewählt werden müssen, dass gesonderte Schutzmaßnahmen nicht erforderlich sind.
Wird allerdings bei älteren Anlagen eine erhöhte Abgabe von Korrosionsprodukten in folge einer erhöhten Basekapazität bis pH 8,2, eines zu hohen Neutralsalzquotienten S1 oder eines zu hohen Zinkrieselquotienten S2 festgestellt, lässt sich diese durch die Zugabe von Korrosionsschutzmitteln, wie Phosphate, Silikate oder deren Gemische, günstig beeinflussen. Es dürfen nur zugelassene Zusatzstoffe und zertifizierte Dosiersysteme verwendet werden.
Anmerkung:
Die chemisch-physikalische Beschaffenheit unseres Trinkwassers ist seit Jahrzehnten fast unverändert und daher waren bisher alle Rohrwerkstoffe in unserem Versorgungsbereich zugelassen. Erst seit der Änderung des DIN-Wertes für die Basekapazität bei einem pH-Wert bis 8,2 von 0,5mmo/l auf 0,2mmo/l, sind diese Aussagen über verzinkte Eisenwerkstoffe in unserm Versorgungsgebiet aktuell.
Unsere Basekapazität liegt nach den letzten Untersuchungsergebnissen bei 0,3 mmo/l
Karl
Spitzer
Wasserreferent