Was brauche ich ...
Eine Hilfestellung bei Amtsgeschäften
zum Anmelden
- persönliche Anwesenheit erforderlich
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Geburts-/Abstammungsurkunde oder Heiratsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung (hier zum »Download)
zum Abmelden
- einer Hauptwohnung innerhalb der BRD: Abmeldung ist nicht mehr nötig !
- einer Hauptwohnung ins Ausland: persönliche Anwesenheit ist erforderlich, da die Unterschrift benötigt wird. Wohnungsgeberbestätigung (hier zum »Download) muss vorgelegt werden.
- einer Nebenwohnung: persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich, Schriftform genügt.
- Formular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und entweder per Fax an 08020/1887-20 senden oder Formular scannen und per Mail an ewo@weyarn.de senden.
zur Anmeldung der Eheschließung
(Aufgebot)
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Holzkirchen unter der TelNr. 08024 / 642-110
a) bei ledigen deutschen Personen:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (beim Geburtsstandesamt erhältlich)
-
Aufenthaltsbescheinigung (bei dem Meldeamt erhältlich, wo der Hauptwohnsitz ist,
gegebenenfalls auch bei Nebenwohnsitz)
-
Personalausweis
oder Reisepass
-
Nachweis über
Doktor- oder Magistertitel (mit entsprechender Urkunde)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch von gemeinsamen Kindern (beim Geburtsstandesamt des Kindes erhältlich)
b) bei geschiedenen oder verwitweten deutschen Personen:
-
Beglaubigte
Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe (bei dem
Standesamt erhältlich, wo letzte Ehe geschlossen wurde)
-
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (beim Geburtsstandesamt
erhältlich)
-
Aufenthaltsbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
Die Unterlagen sollten jeweils nicht älter als ein halbes Jahr sein!
c) Bei ausländischer Beteiligung sollte rechtzeitig mit dem Standesbeamten Rücksprache gehalten werden, da die erforderlichen Unterlagen von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.
zur Beantragung eines Personalausweises / Reisepasses
- persönliche Anwesenheit erforderlich
- Geburts- oder Abstammungsurkunde (nur beim Erstantrag nach Zuzug)
- ein Foto (farbig oder schwarz/weiss) - für Personalausweis und Reisepass biometrisches Lichtbild zwingend erforderlich
- fällige Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten
Weitere Infos unter www.ePass.de
zur Beantragung eines Kinder-Reisepasses
- Geburts- oder Abstammungsurkunde (nur beim Erstantrag nach Zuzug)
- Unterschrift beider Elternteile
- 1 biometrisches Lichtbild
zur Beantragung der Rente (nur nach Terminabsprache)
- Versicherungs-Nummer
- Aktuellen Versicherungsverlauf (fordert bei Bedarf die Gemeinde an)
- Konto-Verbindung
- Name und Anschrift der Krankenkasse
Bei Rückfragen: Mail an Gemeinde@Weyarn.de